Ulrike Kusserow | Psychologische Praxis

 

Honorar und Abrechnung der Psychotherapie bei Privatversicherten

 

Die Abrechnung mit privaten Krankenkassen ist dann möglich, wenn eine psychische Erkrankung und/oder eine körperliche Erkrankung mit psychischen Begleiterscheinungen vorliegt.

 

Versicherte der privaten Krankenkassen und der Beihilfe sollten sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei ihrer Kasse erkundigen, in welchem Umfang diese erstattet wird.

 

Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP), die Sie unter www.ptk-hessen.de abrufen können.

 

Über weitere Formalitäten kläre ich Sie im persönlichen Gespräch auf.