Ulrike Kusserow | Psychologische Praxis

 

Honorar und Abrechnung der Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten

 

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist dann möglich, wenn eine psychische Erkrankung und/oder eine körperliche Erkrankung mit psychischen Begleiterscheinungen vorliegt.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich mit ihrer Versichertenkarte direkt an mich wenden. In einem Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen erfolgt die Abklärung der Problematik und Entscheidung über die Notwendigkeit einer Psychotherapie.

 

Über weitere Formalitäten kläre ich Sie im persönlichen Gespräch auf.